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 Kompetenz-Netzwerk
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (PGB) § 5, ArbSchG i.G.
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Ziele und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Ziele und Nutzen einer
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Die Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

  • Optimierung bzw. nachhaltige Verbesserung der Verhältnisse für die Beschäftigten in der Arbeit,    nachhaltige Minimierung oder Beseitigung von vor allem strukturellen betriebsbedingten Ursachen für psychische Fehlbelastungen
  • Erhalt und Stärkung wichtiger Kraftquellen und Stresspuffer, die sich aus der Aufgabenstellung, aus der Beteiligung, der Führung und der Zusammenarbeit ergeben.
  • Definition der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als
    • unverzichtbare Grundlage für alle wichtigen HR-Maßnahmen, insbesondere für jene, die mehr auf die Behandlung von Symptomen ausgerichtet sind (z.B. „Anti-Stress-Seminare“)
    • wichtige Basis für ein ganzheitliches und bedürfnisorientiertes Betriebliches Gesundheitsmanagement (als Managementsystem!) und hin zum Gesunden Unternehmen

Nutzen der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung für Unternehmen und deren Mitarbeiter

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bietet die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung folgenden Nutzen:
  • Durch die Identifikation von Risiken für gesundheitliche Beeinträchtigungen und die Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von Fehlbelastungen sowie zur Stärkung von Ressourcen können Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig und langfristig erhalten und gestärkt werden.
  • Sicher und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeitsbedingungen haben wiederum einen wichtigen positiven Einfluss auf Identifikation, Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und erhöhen die wahrgenommene Attraktivität des Arbeitgebers. Auch die Beteiligung der Beschäftigten im Prozess der Gefährdungs-beurteilung trägt zu Identifikation und Leistungsbereitschaft bei.
  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet eine wichtige Basis, um Bedarfe im Bereich der Personalentwicklung und betrieblichen Gesundheitsförderung zu ermitteln. Sie liefert die zentrale Grundlage für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, da daraus Ziele und Maßnahmen abgeleitet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden kann.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung trägt auch dazu bei, organisatorische Schwachstellen und Reibungspunkte zu erkennen. Die abgeleiteten Maßnahmen können Verbesserungen von Abläufen, Prozessen oder Strukturen mit sich bringen (z.B. Informationswege, Serviceleistungen) und so auch die Qualität, Effizienz oder Produktivität steigern.
  • Unternehmen und Organisationen, die sich mit der psychischen Gesundheit ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter ernsthaft auseinandersetzen und ihre Erkenntnisse über psychische Fehlbelastungen durch nachhaltig wirkende Verbesserungsmaßnahmen beseitigen, verbessern nicht nur ihre wirtschaftliche Situation, sondern auch ihre Positionierung in den von ihnen frequentierten Absatz- und Personalmärkten.

Wir sehen die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als
  • die „Mutter aller HR-Konzepte“, weil die Grundvoraussetzung für die Wirkung von HR-Maßnahmen die Vermeidung von psychischen Fehlbelastungen ist
  • die Schaffung „profitabler Mitarbeiterzufriedenheit“, weil sich alle psychischen Fehlbelastungen spätestens am „Point-of-Sales“ manifestieren und die Profitabilität negativ beeinflussen.

Wir kennen keine profitablere Investition für ein Unternehmen als Investitionen in die psychische Gesundheit und Motivation ihrer Beschäftigten.
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