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 Kompetenz-Netzwerk
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (PGB) § 5, ArbSchG i.G.
unabhängig - kompetent - praxisorientiert
Info-Telefon: 089-818 968 84  (10.00 - 16.00 Uhr)                                                                                                                                  E-Mail: info@bv-pgb.de


Über die Pflicht zur Kür -
über ein gelöstes Problem
zu einer klassischen Win-Win-Situation!

Die Partnerinnen und Partner unseres Kompetenz-Netzwerks setzen sich ein für
eine ökonomisch sinnvolle und gesetzeskonforme Durchführung  der
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Organisation!

 Das können Sie von unserem bundesweiten Kompetenz-Netzwerk  erwarten:


Wir informieren Sie:

objektiv, seriös und an der Praxis orientiert und helfen, Missverständnisse und Unsicherheit abzubauen.

Nur ein relativ geringer Anteil der insgesamt 3,5 Mio. Arbeitgeber, die gemäß § 5, ArbSchG zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verpflichtet sind, verfügen über ausreichende Kenntnisse zu dieser Thematik. Das gilt insbesondere für kleine Unternehmen. Dies grundlegend zu ändern, ist eines unserer wichtigsten Ziele!

Wir sind gerne Ihre Lotsen

für den Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Für die meisten der 3,5 Mio. Arbeitgeber ist die seit dem Jahr 2014 nach § 5, ArbSchG bestehende Verpflichtung zu einer sachgemäßen und gesetzeskonformen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eine organisatorische und fachlich Herausforderung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.


Unser Netzwerk unterstützt Sie mit
  • professioneller Beratung,
  • kompetenter Schulung und 
  • smarten Software-Lösungen.
Wir empfehlen den Unternehmen und Organisationen, bezüglich  sachkundiger Information, Gedankenaustausch und praxisorientierter Beratung darüber nachzudenken, auf die Expertise von externen Fachleuten zurückzugreifen, zumal der Beratermarkt zunehmend unübersichtlicher wird.
Genau auf diese Situation haben wir uns als Kompetenz-Netzwerk mit seinen Partnerinnen und Partnern eingestellt.

Wir über uns

Das Kompetenz-Netzwerk Psychische Gefährdungsbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

ist ein unabhängiger, fächerübergreifender und multi-professioneller Verbund von:

 

  • Beratungsunternehmen und Seminar-Anbietern, die sich informierend, beratend und ausbildend mit der gesetzeskonformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung befassen,
  • Unternehmens-internen Akteuren und Fachkräften, die in ihren Unternehmen und Organisationen für die gesetzeskonforme Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verantwortlich sind,
  • Spezialisten, die wichtige Tools, Komponenten, Instrumentarien und Experten-Knowhow (auch aus angrenzenden Disziplinen!) zur effizienten Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, insbesondere für die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen einbringen (die Analyse und Bewertung von psychischen Gefährdungen ist das eine, viel wichtiger ist aber die Entwicklung von praxisorientierten und effizienten Verbesserungsmaßnahmen zur Sicherstellung optimaler psycho-sozialer Verhältnisse in Unternehmen und Organisationen,
  • Persönlichkeiten, die durch ihre Mitgliedschaft die Ziele unseres Kompetenz-Netzwerks unterstützen wollen.

 

Das Kompetenz-Netzwerk versteht sich dabei als innovatives, fachbereichs-übergreifendes und inspirierendes Netzwerk von Experten und Akteuren, die davon überzeugt sind, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als "die Mutter aller HR-Konzepte" ein richtiger und entscheidender Schritt hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen ist.

Dieser Ansatz zeigt sich sowohl in unserer Partner-Struktur, als auch in der Art und Weise, wie wir konstruktiv und kollegial zusammenarbeiten.

Mehr Informationen zu unserem Kompetenz-Netzwerk

 Aktuelles zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Die Bundesregiereung will Offensive für psychische Gesundheit starten.

"Es wird Zeit, damit aufzuhören, beim Wecker immer wieder die Schlummertaste zu drücken!"

Immer mehr Menschen in Deutschland fehlen wegen psychischer Krankheiten im Job. Experten erwarten neue Belastungen durch Corona. Nun will die Bundesregierung noch in diesem Jahr mit einer umfassenden Strategie gegensteuern und eine Offensive für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz starten. Das kündigte Bundesarbeits-minister Hubertus Heil (SPD) an.


Der Bundesarbeitsminister Hubertuns Heil erwartet realistischerweise auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die psychische Gesundheit vieler Menschen. "Das wird eine ganze Menge psychosozialer Folgen haben", sagte Heil.  Die Krise sei für viele Menschen ein Einschnitt und belaste die Psyche. Dies müsse langfristig bearbeitet werden.


Leider mit keinem Wort erwähnt hat der Bundesminister Hubertus Heil die Tatsache, dass mit der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastung, seit 2014 gemäß § 5 ArbSchG Pflicht für alle 3,5 Mio. Arbeitgeber, ein sehr wirkungsvolles Verfahren existiert, mit dem psychische Fehlbelastungen im Arbeitsprozess systematisch analysiert, durch konkrete und nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen minimiert und der gesamte Prozess für die Prüfbehörden dokumentiert werden müssen


Damit ist das Kompetenz-Netzwerk Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, in dem sich erfahrene und kompetente Experten (Arbeits- und Organisations-Psychologen, Personalberater, Fachleute für den Arbeitsschutz, Berater für das Betriebliche Gesundheitsmanagement, das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, Psychotherapeuten, Coaches, Trainer und Unternehmensberater) für eine nachhaltige Verbesserung der psychosozialen Verhältnisse in Unternehmen und Organisationen engagieren, der natürliche Partner und Unterstützer für diese so wichtige Initiative des Bundesministers für Arbeit.


Es würde uns freuen, wenn das Bundesministerium für Arbeit mit uns in Kontakt tritt, um dabei zu prüfen, in welcher Form wir als Kompetenz-Netzwerk unser Engagement einbringen können.

Psychische Belastungen durch die Corona-Pandemie minimieren!

 Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur viele Unternehmen, sondern erzeugt bei vielen Beschäftigten große Ängste. In einem Dokument des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.4.2020 ("SARS-Cov-2-Arbeitsschutzstandard") wird mit Recht verlangt, zusätzliche, aus der Corona-Krise resultierende psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung zu berücksichtigen und darauf basierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 Aktuell
Zertifizierungs-Lehrgang
"Prozess-Moderator(in)  Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung"

3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland sind seit 2014 nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen durchzuführen.

Der Druck auf die Unternehmen wächst. Es drohen Sanktionen bei Nichtdurchführung oder falscher/unvollständiger Ausführung.

Für die überwiegende Zahl der Arbeitgeber, ob Unternehmen oder Organisationen, ist eine solche Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung absolutes Neuland. Viele sind damit ggfs. überfordert und benötigen fachliche Unterstützung.

In ihren Auswirkungen oft unterschätzt:
viele Unternehmen und Organisationen
exportieren und importieren die Folgen von psychischen Fehlbelastungen!

Auch wenn ein Unternehmen oder eine Organisation im eigenen Verantwortungsbereich für nachhaltig gute psycho-sozialen Verhältnisse sorgt, so können quasi durch die Hintertür, oder anders  ausgedrückt über die Supply-Chain oder Wertschöpfungskette die negativen Folgen von psychischen Fehlbelastungen importiert werden, was dann zwangsläufig zu zusätzlichen psychischen Fehlbelastungen ("Stress")  im eigenen Unternehmen/in der eigenen Organisation  führt.

Nur 12, 9% aller bisher durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen sind vollständig.

Eine von der BAuA veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2015 hat ergeben, dass lediglich 52,4 % aller 6.500 befragten Betriebe  eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. Von diesen 52,4% haben 24,1 % Notwendigkeiten für Verbesserungs-Maßnahmen festgestellt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen haben - obwohl Gesetz - von diesen Betrieben ganze 12,9 % durchgeführt. Kaum zu verstehen!

Achtung: Das neue MuSchG verlangt unter Androhung hoher Bußgelder die Aktualisierung aller Gefährdungsbeurteilungen!

Der Grund: Seit 01. Januar 2018 ist das neue "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium  (Mutterschutzgesetz - MuSchG)" vollständig in Kraft. Es brachte gravierende Änderungen mit sich. Nach §10 MuSchG müssen Arbeitgeber alle Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb um mögliche auftretende Risiken für werdende oder stillende Mütter ergänzen – egal ob überhaupt eine Frau an einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Arbeitsbereich tätig ist.

Psychische Gefährdungen einfach outsourcen?
Wohl keine gute Lösung!

Schon seit vielen Jahren verstärkt sich der Trend, bestimmte Funktionsbereiche von Unternehmen innerhalb der Wert-schöpfungskette outzusourcen. Vielfach hat diese Vorgehensweise durchaus einen betriebswirtschaftlich vernünftigen Hintergrund, oft geht es auch nicht anders, als diesen Weg zu beschreiten. Andererseits zeichnet sich eine Entwicklung ab, die durchaus kritisch gesehen werden muss, nämlich das Outsourcen von psychisch besonders belastenden betrieblichen Funktionen und damit von Arbeitsplätzen. Ist dieses wirklich vernünftig oder gar nachhaltig?
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